Was ist die Teilfreistellung?
Die Teilfreistellung ist ein Rabatt auf die Abgeltungsteuer: Bei einem Aktienfonds — also einem Fonds mit mindestens 51 Prozent Aktien — bleiben 30 Prozent deiner Gewinne, Ausschüttungen und Vorabpauschalen steuerfrei. Sie ist der Ausgleich dafür, dass der Fonds im Hintergrund selbst schon Steuern auf seine Erträge zahlt. Du musst dafür nichts tun; die Bank rechnet es automatisch.
Die Sätze
| Fondsart | Aktienanteil | Steuerfrei |
|---|---|---|
| Aktienfonds | mindestens 51 % | 30 % |
| Mischfonds | mindestens 25 % | 15 % |
| Renten- und Geldmarktfonds | unter 25 % | 0 % |
Für Immobilienfonds gelten eigene, höhere Sätze. Welcher Satz für deinen Fonds gilt, steht im Factsheet oder in der Abrechnung deiner Bank.
Ein Rechenbeispiel
Du verkaufst Anteile eines Welt-ETF mit 1.000 Euro Gewinn, dein Pauschbetrag ist schon ausgeschöpft.
- Ohne Teilfreistellung: 1.000 € × 26,375 % = 263,75 € Steuer.
- Mit 30 % Teilfreistellung: nur 700 € sind steuerpflichtig → 700 € × 26,375 % = 184,63 €.
Rund 79 Euro weniger, ohne dass du etwas beantragen musst.
Die Kehrseite
Der Rabatt gilt in beide Richtungen: Auch Verluste aus einem Aktienfonds zählen nur zu 70 Prozent. Und weil die Teilfreistellung am Aktienanteil hängt, kann ein Fonds sie verlieren, wenn er seine Anlagepolitik ändert.
Der typische Anfängerfehler
Beim Vergleich zweier Fonds nur auf den Bruttogewinn schauen. Ein Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung lässt nach Steuern mehr übrig als ein Mischfonds mit demselben Ergebnis vor Steuern.
So siehst du es in Kiggo
Kiggo rechnet deine Steuer nicht aus. Aber in der ETF-Ansicht siehst du, was im Fonds liegt — und damit, ob es überhaupt ein Aktienfonds im Sinne dieser Regel sein kann. Die verbindliche Auskunft gibt dein Broker.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Muss ich die Teilfreistellung beantragen?
Nein. Deine deutsche Depotbank berücksichtigt sie automatisch bei der Abrechnung. Bei ausländischen Depots musst du sie in der Steuererklärung geltend machen.
Gilt sie auch für die Vorabpauschale?
Ja. Bei Aktienfonds sind auch 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei — deshalb fällt die tatsächliche Abbuchung im Januar kleiner aus als die Rechnung vermuten lässt.
Gilt sie für Einzelaktien?
Nein. Sie gilt nur für Fonds und ETFs, weil nur dort der Fonds selbst im Hintergrund Steuern zahlt.
Kiggo erklärt — Kiggo berät nicht. Wir sagen dir nie, was du kaufen oder verkaufen sollst. Die Entscheidung ist deine. Zuletzt aktualisiert 2026-09-22.
Geschrieben von Claus Frisch, Gründer von Kiggo. Kein Berater, keine Bank — Kiggo erklärt, du entscheidest.