Vorabpauschale 2026 berechnen
Mit diesem Rechner siehst du, wie viel Vorabpauschale deine Bank Anfang 2027 für das Jahr 2026 ansetzt — und wie viel Steuer daraus wird. Du brauchst nur den Fondswert am 1. Januar, den Wert am 31. Dezember und die Art des Fonds. Der Rechner nutzt die amtlichen Werte für 2026: Basiszins 3,20 %, davon 70 %, Teilfreistellung 30 % bei Aktien-ETFs, Abgeltungsteuer 26,375 %.
Jeder rote Punkt ist ein Jahreswechsel, an dem Steuer anfällt.
Der Rechner
Berechnung ohne Gewähr nach § 18 InvStG. Deine Bank rechnet mit den Rücknahmepreisen des Fonds und rundet anders — kleine Abweichungen sind normal.
So rechnet der Rechner — Schritt für Schritt
- Basisertrag: Fondswert am 1. Januar × Basiszins 3,20 % × 70 %. Das sind 2,24 % des Jahresanfangswerts.
- Deckel: Die Vorabpauschale ist nie höher als der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr (plus Ausschüttungen). Ist der Fonds gefallen, ist sie null.
- Ausschüttungen abziehen: Was der Fonds schon ausgeschüttet hat, wurde bereits versteuert und wird abgezogen. Bei thesaurierenden ETFs ist das null.
- Kauf im Laufe des Jahres: Hast du den Fonds erst 2026 gekauft, verringert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat.
- Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs (mehr als 50 % Aktien) bleiben 30 % steuerfrei, bei Mischfonds 15 %.
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € im Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) sind steuerfrei — wenn du der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hast und noch etwas davon übrig ist.
- Abgeltungsteuer: 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 %. Mit Kirchensteuer 27,82 % (8 %) oder 27,99 % (9 %).
Tabelle: Vorabpauschale 2026 bei einem Aktien-ETF
Für einen thesaurierenden Aktien-ETF, der im Jahr um mindestens 2,24 % gestiegen ist. Ohne Kirchensteuer, ohne Sparer-Pauschbetrag — also der Höchstfall.
| Fondswert 1. Januar | Vorabpauschale | Steuerpflichtig (70 %) | Steuer (26,375 %) |
|---|---|---|---|
| 5.000 € | 112,00 € | 78,40 € | 20,68 € |
| 10.000 € | 224,00 € | 156,80 € | 41,36 € |
| 25.000 € | 560,00 € | 392,00 € | 103,39 € |
| 50.000 € | 1.120,00 € | 784,00 € | 206,78 € |
| 100.000 € | 2.240,00 € | 1.568,00 € | 413,56 € |
Faustformel für 2026: rund 0,41 % des Fondswerts am Jahresanfang. Wer noch den vollen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € frei hat, zahlt bis etwa 63.800 € Fondswert gar nichts.
Was der Rechner nicht weiß
Er kennt nur einen Fonds. Hast du mehrere, rechnet die Bank für jeden einzeln und verteilt den Freistellungsauftrag nach ihrer eigenen Reihenfolge. Er kennt auch keine Verluste aus anderen Verkäufen, die im Verlusttopf liegen und gegengerechnet werden. Und er nimmt an, dass der Fonds in Deutschland steuerlich als Aktien-, Misch- oder sonstiger Fonds eingestuft ist — das steht in den Anlagebedingungen oder im Verkaufsprospekt, oft auch im Factsheet.
Der typische Anfängerfehler
Den Rechner für einen ausschüttenden ETF benutzen und die Ausschüttungen weglassen. Dann sieht die Vorabpauschale viel höher aus, als sie ist — bei den meisten ausschüttenden ETFs fällt sie gar nicht an, weil die Ausschüttung größer ist als der Basisertrag.
So siehst du es in Kiggo
Kiggo zeigt dir bei jedem ETF, ob er thesauriert oder ausschüttet, und erklärt die Vorabpauschale im Wörterbuch mit einer Zeichnung. Kiggo rechnet deine Steuer nicht aus — das macht deine Bank. Dieser Rechner ist dafür da, dass du verstehst, was auf dem Kontoauszug steht.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Basiszins für die Vorabpauschale 2026?
Das Bundesfinanzministerium hat den Basiszins für 2026 mit 3,20 % festgesetzt (Schreiben vom 13. Januar 2026). Davon werden 70 % angesetzt, also 2,24 % des Fondswerts am 1. Januar 2026. Die Bank bucht die Steuer darauf in den ersten Januartagen 2027 ab.
Fällt die Vorabpauschale an, wenn mein ETF im Jahr gefallen ist?
Nein. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt. Ist der Rücknahmepreis am 31. Dezember niedriger als am 1. Januar, ist sie null — auch wenn der Basiszins positiv ist.
Ich habe den ETF erst im Juli gekauft — zählt das ganze Jahr?
Nein. Für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat wird ein Zwölftel abgezogen. Bei einem Kauf im Juli sind sechs volle Monate vergangen, es zählen also 6/12 der Vorabpauschale. Der Rechner berücksichtigt das über das Feld „Gekauft im …“.
Zahle ich die Vorabpauschale beim Verkauf noch einmal?
Nein. Alle Vorabpauschalen, die du über die Jahre gezahlt hast, werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. Du zahlst nicht mehr, sondern früher. Der ETF-Steuer-Rechner auf der Nachbarseite hat dafür ein eigenes Feld.
Kiggo erklärt — Kiggo berät nicht. Wir sagen dir nie, was du kaufen oder verkaufen sollst. Die Entscheidung ist deine. Zuletzt aktualisiert 2026-09-22.
Geschrieben von Claus Frisch, Gründer von Kiggo. Kein Berater, keine Bank — Kiggo erklärt, du entscheidest.